Sicherheitsfachkräfte
Sicherheitsfachkräfte sind Expert/innen in Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung am Arbeitsplatz. Sie beraten und unterstützen vor allem die Arbeitgeber/innen bei deren Aufgaben und Verpflichtungen im Arbeitsschutz, beraten aber auch Arbeitnehmer/innen, Sicherheits-vertrauenspersonen und Betriebsräte.
§ 73 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Für Arbeitsstätten bis 50 AN (wenn das Unternehmen insgesamt max. 250 AN beschäftigt): Gratis-Betreuung durch AUVA sicher möglich
• Für Arbeitsstätten bis 50 AN kann die Funktion auch der AG übernehmen (mit SFK-Ausbildung, für Arbeitsstätten bis 25 AN auch ohne SFK-Ausbildung)
• Ausbildung notwendig (288 UE)
Nach Betriebsgröße gestaffelt eingeführt:
• seit 1973: für Betriebe ab 500 AN
• 1982: für Betriebe ab 250 AN
1996-2000: jährl. gestaffeltes Inkrafttreten für alle weiteren Betriebe seit 2000 ab 1 AN.